Lohnsteuer-Freibetrag beantragen: Voraussetzungen, Antrag und Beispiele
Mit einem Lohnsteuer-Freibetrag können bestimmte voraussichtliche Ausgaben bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dadurch kann während des Jahres mehr Nettogehalt ausgezahlt werden. Der Freibetrag senkt jedoch nicht automatisch die endgültige Einkommensteuer.
Was ist ein Lohnsteuer-Freibetrag?
Ein Lohnsteuer-Freibetrag ist ein vom Finanzamt festgestellter Jahresbetrag, der den für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Arbeitslohn reduziert. Der Arbeitgeber ruft den Freibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ab und berücksichtigt ihn bei der Gehaltsabrechnung. Dadurch kann bereits im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer einbehalten werden.
Wie funktioniert ein Lohnsteuer-Freibetrag?
Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer basiert auf dem Arbeitslohn und den beim Arbeitgeber gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, den sogenannten ELStAM.
Erwartest du im laufenden Jahr steuerlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Erkennt das Finanzamt die voraussichtlichen Beträge an, wird ein Jahresfreibetrag als ELStAM gespeichert.
Dein Arbeitgeber ruft die geänderten Merkmale elektronisch ab. Der Freibetrag reduziert anschließend die Bemessungsgrundlage für den laufenden Lohnsteuerabzug.
Sozialversicherungsbeiträge werden durch den Lohnsteuer-Freibetrag grundsätzlich nicht reduziert. Seine unmittelbare Wirkung betrifft vor allem die Lohnsteuer und gegebenenfalls die daran anknüpfenden Zuschläge.
Der Freibetrag verlagert eine mögliche Steuerentlastung in die monatlichen Gehaltsabrechnungen. Ohne Freibetrag könnten dieselben tatsächlichen Aufwendungen später in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die endgültige Jahressteuer wird dadurch nicht automatisch niedriger.
Grundlagen zur Berechnung und zu den Steuerklassen findest du im Ratgeber Lohnsteuer einfach erklärt .
Wie wirkt sich der Freibetrag auf das Nettogehalt aus?
Ein eingetragener Freibetrag führt dazu, dass der Arbeitgeber weniger Arbeitslohn für die Berechnung der Lohnsteuer ansetzt. Dadurch kann sich der monatliche Auszahlungsbetrag erhöhen.
Die Lohnsteuer wird in diesem Beispiel so berechnet, als wäre der maßgebende monatliche Arbeitslohn 200 Euro niedriger. Das Nettogehalt steigt aber nicht um 200 Euro. Der tatsächliche Unterschied hängt unter anderem vom Gehalt, der Steuerklasse und den persönlichen Besteuerungsmerkmalen ab.
Für eine realistische Schätzung kannst du den offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen verwenden und die Berechnung einmal ohne und einmal mit dem anteiligen Freibetrag durchführen.
Wer kann einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragen?
Der Antrag richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, bei denen bereits während des laufenden Jahres voraussichtlich größere steuerlich berücksichtigungsfähige Beträge anfallen.
Hohe Werbungskosten
Dazu können beispielsweise längere Arbeitswege, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Dienstreisen oder eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung gehören.
Außergewöhnliche Belastungen
Hohe Krankheits-, Pflege- oder andere zwangsläufige Aufwendungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Haushaltsnahe Aufwendungen
Auch bestimmte haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können im Ermäßigungsverfahren relevant sein.
Besondere Freibeträge
Möglich sind unter anderem bestimmte Pauschbeträge, Entlastungsbeträge, Verluste aus anderen Einkunftsarten oder weitere gesetzlich vorgesehene Abzugsbeträge.
Im Antrag gibst du die voraussichtlichen Aufwendungen für das betreffende Kalenderjahr an. Entscheidend ist nicht nur, was bereits bezahlt wurde, sondern welche berücksichtigungsfähigen Beträge voraussichtlich insgesamt entstehen.
Welche Ausgaben können berücksichtigt werden?
Welche Beträge das Finanzamt anerkennt, hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen steuerlichen Abzugs ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Anwendungsbereiche.
| Bereich | Mögliche Beispiele | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Werbungskosten | Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung, Dienstreisen, doppelte Haushaltsführung | Für die Antragsgrenze zählt grundsätzlich nur der Teil oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. |
| Sonderausgaben | Bestimmte Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Schulgeld oder weitere gesetzlich begünstigte Zahlungen | Abziehbarkeit und Höchstbeträge müssen im Einzelfall geprüft werden. |
| Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflegekosten oder zwangsläufige besondere Aufwendungen | Eine zumutbare Eigenbelastung kann den berücksichtigten Betrag reduzieren. |
| Haushaltsnahe Aufwendungen | Haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen | Es gelten eigene Voraussetzungen und Höchstbeträge. |
| Behinderung oder Hinterbliebene | Behinderten-Pauschbetrag oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag | Für diese Pauschbeträge gelten Besonderheiten bei der Antragsgrenze und der Erklärungspflicht. |
| Negative Einkünfte | Voraussichtliche steuerlich berücksichtigungsfähige Verluste aus bestimmten anderen Einkunftsarten | Nicht jeder Verlust kann im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. |
Der Antrag sollte auf einer realistischen Berechnung beruhen. Pauschale Schätzungen ohne nachvollziehbare Grundlage können später zu Abweichungen und Steuernachzahlungen führen.
Welche Antragsgrenze gilt?
Für bestimmte Aufwendungen kann ein Freibetrag nur beantragt werden, wenn die für die Antragsgrenze maßgebenden Beträge insgesamt mehr als 600 Euro betragen.
Bei Werbungskosten zählt dabei nicht die gesamte voraussichtliche Summe. Berücksichtigt wird für die Antragsgrenze grundsätzlich nur der Teil, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.
Bei bestimmten Sonderausgaben wird für die Antragsgrenze ebenfalls nur der Betrag berücksichtigt, der über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro beziehungsweise 72 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern liegt.
Der verbleibende Betrag wird mit weiteren für die Antragsgrenze maßgebenden Aufwendungen zusammengerechnet. Die Summe muss mehr als 600 Euro betragen.
Bestimmte Pauschbeträge und Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können unabhängig von dieser Grenze beantragt werden. Dazu gehören beispielsweise der Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag sowie bestimmte Entlastungsbeträge.
Beispiele zur 600-Euro-Antragsgrenze
Die Prüfung, ob der Antrag zulässig ist, ist nicht automatisch identisch mit der späteren Berechnung des Freibetrags. Je nach Art der Aufwendungen gelten unterschiedliche Pauschbeträge, Höchstbeträge und Eigenbelastungen.
Lohnsteuer-Freibetrag über ELSTER beantragen
Der offizielle Antrag heißt „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Er kann über Mein ELSTER elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
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Formular auswählen
Öffne den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das gewünschte Kalenderjahr.
Hauptvordruck ausfüllen
Trage persönliche Angaben, das Antragsjahr und gegebenenfalls die zweijährige Gültigkeit ein.
Passende Anlagen ergänzen
Verwende je nach Antrag beispielsweise die Anlagen Werbungskosten, Kind oder Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Beträge nachvollziehbar berechnen
Gib die voraussichtlichen Jahresbeträge an und bewahre die zugrunde liegenden Berechnungen auf.
Antrag elektronisch absenden
Prüfe die Angaben, übermittle den Antrag und speichere das Übertragungsprotokoll.
Welche Anlage wird benötigt?
| Anlage | Typischer Zweck |
|---|---|
| Werbungskosten | Beruflich veranlasste Aufwendungen wie Arbeitsweg, Fortbildung, Arbeitsmittel oder doppelte Haushaltsführung |
| Kind | Bestimmte Änderungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Kindern |
| Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen | Bestimmte Sonderausgaben, Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen und Pauschbeträge |
| Haushaltsnahe Aufwendungen | Haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungen, Handwerkerleistungen oder energetische Maßnahmen |
| Vereinfachter Antrag | Höchstens gleicher Freibetrag wie im Vorjahr bei nicht wesentlich geänderten Verhältnissen |
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von den beantragten Aufwendungen ab. Auch wenn Belege nicht sofort verlangt werden, sollten die Beträge nachvollziehbar berechnet und dokumentiert werden.
Bewahre neben den Belegen auch eine übersichtliche Aufstellung auf, aus der hervorgeht, wie du die beantragten Jahresbeträge ermittelt hast.
Welche Fristen gelten für den Antrag?
Die Antragsfrist beginnt am 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30. November des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag berücksichtigt werden soll.
Für einen Freibetrag im Jahr 2027 beginnt die Antragsfrist damit grundsätzlich am 1. November 2026 und endet am 30. November 2027.
Wird der Freibetrag erst während des Jahres beantragt, verteilt das Finanzamt den Jahresbetrag grundsätzlich auf die nach der Antragstellung verbleibenden Monate. Dadurch kann der Monatsfreibetrag höher ausfallen als bei einer Verteilung auf zwölf Monate.
Wie lange ist der Lohnsteuer-Freibetrag gültig?
Ein Freibetrag kann für das beantragte Kalenderjahr oder längstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt werden. Die zweijährige Gültigkeit muss im Antrag entsprechend ausgewählt werden.
Antrag vor oder im Januar
Wird der Freibetrag rechtzeitig für das kommende Jahr beantragt, kann er von Beginn des Jahres an berücksichtigt werden. Auch ein im Januar gestellter Antrag darf noch mit Wirkung ab dem 1. Januar berücksichtigt werden.
Antrag im laufenden Jahr
Bei einer späteren Antragstellung wird der Jahresfreibetrag grundsätzlich auf die nach der Antragstellung verbleibenden Monate verteilt.
Das Beispiel unterstellt eine Berücksichtigung ab Mai. Die genaue zeitliche Umsetzung hängt von Bearbeitung und elektronischer Bereitstellung der ELStAM ab.
Fallen die voraussichtlichen Aufwendungen niedriger aus oder ändern sich andere maßgebende Verhältnisse zu deinen Ungunsten, musst du dies dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.
Lohnsteuer-Freibetrag berechnen: vereinfachte Beispiele
Die genaue Berechnung hängt von Art und Höhe der Aufwendungen ab. Bei Werbungskosten wird grundsätzlich nur der Teil angesetzt, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt.
Beispiel: Berufliche Aufwendungen
Bei einer Berücksichtigung ab Januar würde daraus vereinfacht ein Monatsfreibetrag von 200 Euro entstehen.
Beispiel: Antrag erst im Laufe des Jahres
Der monatliche Freibetrag ist höher, weil der Jahresbetrag auf weniger Monate verteilt wird. Das bedeutet nicht, dass sich der steuerlich anerkannte Jahresbetrag erhöht.
Ein Monatsfreibetrag von 400 Euro erhöht das Nettogehalt nicht um 400 Euro. Er reduziert lediglich den für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Arbeitslohn um diesen Betrag.
Unterschied zwischen Freibetrag und Pauschbetrag
| Merkmal | Lohnsteuer-Freibetrag | Pauschbetrag |
|---|---|---|
| Entstehung | Wird auf Antrag vom Finanzamt ermittelt | Ist gesetzlich festgelegt |
| Nachweis | Voraussichtliche Aufwendungen müssen angegeben werden | Wird grundsätzlich ohne Einzelnachweis berücksichtigt |
| Höhe | Abhängig von den anerkannten individuellen Beträgen | Gesetzlich bestimmter Betrag |
| Beispiel | Individueller Freibetrag für hohe Werbungskosten | Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro |
| Monatliche Wirkung | Nach Antrag als ELStAM berücksichtigt | Teilweise bereits in den Lohnsteuertabellen enthalten |
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bei der Berechnung der Lohnsteuer bereits berücksichtigt. Ein zusätzlicher Freibetrag wegen Werbungskosten kommt deshalb grundsätzlich nur für den darüber hinausgehenden Betrag infrage.
Unterschied zum steuerlichen Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag und der individuell beantragte Lohnsteuer-Freibetrag sind nicht dasselbe.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs und stellt das steuerliche Existenzminimum frei. Er muss nicht über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beantragt werden.
Lohnsteuer-Freibetrag
Dieser Freibetrag wird auf Antrag für bestimmte voraussichtliche Aufwendungen oder persönliche Besteuerungsmerkmale als ELStAM eingetragen.
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2026 12.348 Euro für eine Einzelperson. Dieser Betrag ist bereits im Einkommensteuertarif berücksichtigt und gehört nicht in den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
Muss man anschließend eine Steuererklärung abgeben?
Wird ein individueller Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, besteht in vielen Fällen eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
In der Steuererklärung werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit den im Freibetrag berücksichtigten Beträgen abgeglichen. Dadurch ermittelt das Finanzamt die endgültige Einkommensteuer des Kalenderjahres.
Nicht jede Änderung der ELStAM führt allein zur Erklärungspflicht. Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn nur bestimmte Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen oder Hinterbliebene, bestimmte Entlastungsbeträge für Alleinerziehende oder Änderungen der Kinderfreibetragszahl berücksichtigt wurden.
Eine praktische Anleitung zur Jahreserklärung findest du im Beitrag Steuererklärung selber machen .
Wann kann durch den Freibetrag eine Nachzahlung entstehen?
Eine Nachzahlung kann entstehen, wenn während des Jahres aufgrund des Freibetrags zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde und die tatsächlichen steuerlich anerkannten Aufwendungen niedriger sind als ursprünglich angenommen.
Freibetrag passt
- Aufwendungen entstehen ungefähr wie erwartet,
- Voraussetzungen bleiben bestehen,
- Änderungen werden rechtzeitig gemeldet,
- Unterlagen sind vollständig vorhanden.
Nachzahlungsrisiko
- Arbeitsweg oder Fortbildung entfallen,
- Krankheitskosten werden erstattet,
- Doppelte Haushaltsführung endet,
- Aufwendungen wurden zu hoch geschätzt,
- Voraussetzungen fallen während des Jahres weg.
Besonders bei unsicheren oder schwankenden Aufwendungen ist es sinnvoll, einen Teil der monatlichen Entlastung als Reserve zurückzulegen.
Lohnsteuer-Freibetrag ändern oder löschen lassen
Ändern sich die Verhältnisse, kann der eingetragene Freibetrag angepasst werden. Dabei ist zwischen günstigen und ungünstigen Änderungen zu unterscheiden.
Änderung zu deinen Gunsten
Steigen die voraussichtlichen berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, kannst du einen höheren Freibetrag beantragen.
Änderung zu deinen Ungunsten
Fallen Aufwendungen weg oder reduzieren sie sich wesentlich, musst du das Finanzamt unverzüglich informieren. Das Finanzamt kann den Freibetrag anschließend für die verbleibenden Monate herabsetzen.
Freibetrag vollständig löschen
Bestehen die Voraussetzungen nicht mehr, kann eine Herabsetzung auf null beantragt beziehungsweise veranlasst werden. So lässt sich vermeiden, dass weiterhin zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird.
Nach der Bearbeitung kannst du deine aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale über Mein ELSTER abrufen und zusätzlich die nächste Gehaltsabrechnung kontrollieren.
Häufige Fehler beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
1. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht abziehen
Bei Werbungskosten wird nicht die gesamte Summe als zusätzlicher Freibetrag berücksichtigt. Der bereits einbezogene Arbeitnehmer-Pauschbetrag muss grundsätzlich abgezogen werden.
2. Die 600-Euro-Grenze falsch verstehen
Entscheidend sind die für die Antragsgrenze maßgebenden Beträge nach Abzug der jeweiligen Pauschbeträge. Die Ausgaben müssen nicht lediglich insgesamt 600 Euro betragen.
3. Aufwendungen zu optimistisch schätzen
Fallen die tatsächlichen Kosten später geringer aus, kann die während des Jahres einbehaltene Lohnsteuer zu niedrig gewesen sein.
4. Antrag zu spät stellen
Ein später Antrag wirkt nur noch auf die verbleibenden Lohnabrechnungszeiträume. Nach dem 30. November ist eine Berücksichtigung für das laufende Jahr grundsätzlich nicht mehr möglich.
5. Änderungspflicht ignorieren
Wesentliche Veränderungen zu deinen Ungunsten müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.
6. Pflicht zur Steuererklärung übersehen
Ein eingetragener individueller Freibetrag führt häufig dazu, dass nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.
Die Anerkennung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ersetzt nicht die spätere Prüfung in der Einkommensteuerveranlagung.
FAQ zum Lohnsteuer-Freibetrag
Antrag und Voraussetzungen
Wie beantrage ich einen Lohnsteuer-Freibetrag?
Verwende den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Der Antrag kann über Mein ELSTER mit dem Hauptvordruck und den jeweils benötigten Anlagen übermittelt werden.
Kann jeder Arbeitnehmer einen Freibetrag beantragen?
Grundsätzlich können Arbeitnehmer einen Antrag stellen, wenn berücksichtigungsfähige Aufwendungen oder andere gesetzlich vorgesehene Freibeträge vorliegen. Für bestimmte Aufwendungen muss zusätzlich die Antragsgrenze überschritten werden.
Muss die Antragsgrenze genau 600 Euro betragen?
Nein. Die maßgebenden Aufwendungen und Beträge müssen insgesamt mehr als 600 Euro betragen. Genau 600 Euro reichen für diese Antragsgrenze nicht aus.
Welche Werbungskosten zählen für die Antragsgrenze?
Für die Antragsgrenze zählt grundsätzlich nur der Teil der Werbungskosten, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.
Muss ich Belege direkt mit dem Antrag einreichen?
Ob und welche Nachweise das Finanzamt sofort verlangt, hängt vom Antrag und vom Einzelfall ab. Die Berechnung und sämtliche Belege sollten jedoch vollständig aufbewahrt werden.
Fristen und Gültigkeit
Ab wann kann der Freibetrag für das nächste Jahr beantragt werden?
Die Antragsfrist beginnt am 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr muss der Antrag grundsätzlich spätestens am 30. November beim Finanzamt eingehen.
Kann der Freibetrag für zwei Jahre gelten?
Ja. Der Freibetrag kann längstens für zwei Kalenderjahre beantragt werden. Ändern sich die maßgebenden Verhältnisse, muss gegebenenfalls eine Anpassung erfolgen.
Wirkt ein Antrag im Januar noch ab Jahresbeginn?
Ein im Januar beantragter Freibetrag darf noch mit Wirkung ab dem 1. Januar berücksichtigt werden.
Nettogehalt und Steuererklärung
Wie viel mehr Netto bringt ein Freibetrag?
Der genaue Nettovorteil hängt von Gehalt, Steuerklasse, Höhe des Freibetrags und weiteren Besteuerungsmerkmalen ab. Der Monatsfreibetrag selbst entspricht nicht dem zusätzlichen Auszahlungsbetrag.
Senkt der Freibetrag meine endgültige Einkommensteuer?
Nicht automatisch. Der Freibetrag sorgt dafür, dass eine erwartete Entlastung bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Die endgültige Einkommensteuer wird nach Ablauf des Jahres anhand der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt.
Muss ich mit einem Freibetrag eine Steuererklärung abgeben?
Bei einem individuell ermittelten Freibetrag besteht in vielen Fällen eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Für bestimmte Pausch- und Entlastungsbeträge gelten Ausnahmen.
Kann durch den Freibetrag eine Steuernachzahlung entstehen?
Ja. Eine Nachzahlung ist möglich, wenn die tatsächlichen Aufwendungen niedriger als angenommen sind oder andere maßgebende Voraussetzungen entfallen.
Wirkt sich der Freibetrag auf Sozialabgaben aus?
Der Lohnsteuer-Freibetrag vermindert grundsätzlich nicht das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Er beeinflusst vor allem den laufenden Steuerabzug.
Änderungen und Abgrenzung
Kann ich den Freibetrag während des Jahres erhöhen?
Ja. Ändern sich die Verhältnisse zu deinen Gunsten, kannst du eine Anpassung und einen höheren Freibetrag beantragen.
Was muss ich tun, wenn meine Kosten geringer ausfallen?
Ändern sich die maßgebenden Verhältnisse zu deinen Ungunsten, musst du dies dem Finanzamt unverzüglich mitteilen. Der Freibetrag kann anschließend herabgesetzt werden.
Ist der Lohnsteuer-Freibetrag der Grundfreibetrag?
Nein. Der Grundfreibetrag ist Bestandteil des allgemeinen Einkommensteuertarifs. Der Lohnsteuer-Freibetrag wird dagegen individuell auf Antrag als ELStAM eingetragen.
Ist ein Freibetrag dasselbe wie eine Steuererstattung?
Nein. Der Freibetrag reduziert den laufenden Lohnsteuerabzug. Eine Steuererstattung entsteht erst im Rahmen einer späteren Einkommensteuerveranlagung, wenn insgesamt zu viel Steuer gezahlt wurde.
Der Freibetrag kann die Steuerentlastung vorziehen
Ein Lohnsteuer-Freibetrag kann sinnvoll sein, wenn während des Jahres voraussichtlich größere steuerlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen entstehen. Statt erst nach der Steuererklärung eine mögliche Erstattung zu erhalten, wird bereits monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten.
Besonders wichtig sind eine realistische Berechnung, die korrekte Anwendung der 600-Euro-Antragsgrenze und die Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Veränderungen zu deinen Ungunsten müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Der Freibetrag ist keine zusätzliche Steuervergünstigung. Er verändert vor allem den Zeitpunkt der Entlastung. Die endgültige Steuer ergibt sich weiterhin aus der Einkommensteuererklärung und den tatsächlich anerkannten Aufwendungen.
Mehr zu Lohnsteuer, Gehalt und Steuererklärung
Quellen zum Lohnsteuer-Freibetrag
Antrag und ELSTER
Gesetzliche Grundlagen
- § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
- § 46 EStG – Veranlagung bei Arbeitslohn
- § 9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Berechnung der Lohnsteuer
- Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner
- Bundesministerium der Finanzen: Informationen zur Lohnsteuer