Karriere & Gehalt · Stand August 2026

Vermögenswirksame Leistungen 2026: Anspruch, Höhe und Anlageformen

Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die dein Arbeitgeber direkt in einen geeigneten Vertrag überweist. Je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung beteiligt sich der Arbeitgeber an den Einzahlungen. Zusätzlich kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten.

✓ Anspruch und Beantragung ✓ Arbeitnehmersparzulage 2026 ✓ Anlageformen im Vergleich ✓ Beispiele und Entscheidungshilfe
Beratung zu vermögenswirksamen Leistungen mit Unterlagen, Geld und Hausmodell
Vermögenswirksame Leistungen können unter anderem in förderfähige Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung einer selbst genutzten Immobilie fließen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind über den Arbeitgeber angelegte Sparbeträge. Ob dein Arbeitgeber zusätzliches Geld zahlt, hängt vor allem von deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Zahlt er nichts oder nur einen kleinen Betrag, kannst du Teile deines eigenen Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen lassen.

Grundlagen

Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt

So funktioniert das VL-Sparen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer gesetzlich vorgesehenen Anlageform anlegt. Das Geld wird deshalb normalerweise nicht zusammen mit dem Nettogehalt auf dein Girokonto überwiesen.

Stattdessen überweist der Arbeitgeber den vereinbarten Betrag unmittelbar an die Bank, Fondsgesellschaft, Bausparkasse oder eine andere zuständige Stelle. Dafür benötigt die Lohnbuchhaltung deine Vertrags- oder Kontodaten.

Wer finanziert die Einzahlungen?

Die Beiträge können vollständig durch den Arbeitgeber, vollständig aus deinem eigenen Arbeitslohn oder aus einer Kombination beider Bestandteile finanziert werden.

  • Arbeitgeberfinanziert: Der Betrieb zahlt einen zusätzlichen Betrag entsprechend der geltenden Vereinbarung.
  • Arbeitnehmerfinanziert: Ein vereinbarter Teil deines Arbeitslohns wird als VL überwiesen.
  • Gemischte Finanzierung: Du ergänzt die Arbeitgeberleistung durch einen eigenen Anteil.
VL sind nicht dasselbe wie eine betriebliche Altersvorsorge

Bei vermögenswirksamen Leistungen wird Geld in einen eigenständigen Spar- oder Anlagevertrag überwiesen. Die betriebliche Altersvorsorge dient dagegen ausdrücklich der späteren Versorgung im Ruhestand und folgt anderen steuerlichen Regeln.

Arbeitsverhältnis

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Kein allgemeiner Anspruch auf zusätzliches Arbeitgebergeld

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass jeder Arbeitgeber einen bestimmten VL-Betrag zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Ein solcher Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers ergeben.

Deshalb solltest du zuerst deine Gehaltsunterlagen prüfen oder bei der Personalabteilung nachfragen. Auch Beschäftigte, die bereits mehrere Jahre im Unternehmen arbeiten, haben mögliche VL-Ansprüche gelegentlich noch nicht genutzt.

Anspruch auf Anlage eigener Lohnbestandteile

Auch wenn dein Arbeitgeber selbst nichts dazugibt, kannst du schriftlich verlangen, dass Teile deines Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden. Diese eigenen Beträge gelten ebenfalls als vermögenswirksame Leistungen.

Für eine gesonderte Anlage sieht das Gesetz grundsätzlich bestimmte Mindestbeträge vor. So kann der Arbeitgeber bei einer monatlichen Anlage insbesondere einen gleichbleibenden Betrag von mindestens 13 Euro verlangen. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können allerdings abweichende Regelungen enthalten.

Personalabteilung gezielt fragen

Frage nicht nur, ob dein Arbeitgeber „VL anbietet“. Kläre außerdem die Höhe, mögliche Wartezeiten, erlaubte Anlageformen und die benötigten Unterlagen.

Arbeitgeberleistung

Wie viel VL zahlt der Arbeitgeber?

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist nicht für alle Arbeitnehmer einheitlich geregelt. Sie kann sich je nach Branche, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Beschäftigungsumfang und Arbeitgeber deutlich unterscheiden.

Einige Arbeitgeber zahlen einen festen monatlichen Betrag. Andere beteiligen sich nur bis zu einer bestimmten Grenze. Außerdem kann eine Wartezeit gelten oder der Betrag bei Teilzeitbeschäftigung anteilig gekürzt werden.

Diese Unterlagen solltest du prüfen

  • Arbeitsvertrag und mögliche Ergänzungsvereinbarungen
  • Tarifvertrag deiner Branche
  • Betriebsvereinbarungen
  • Gehaltsabrechnung
  • Informationen der Personalabteilung
Arbeitgeberbeitrag nicht mit staatlicher Zulage verwechseln

Die Arbeitgeberleistung und die Arbeitnehmersparzulage sind zwei unterschiedliche Förderungen. Der Arbeitgeber überweist die VL laufend. Die staatliche Zulage wird dagegen über das Finanzamt beantragt und nur bei erfüllten Voraussetzungen gewährt.

Gehaltsabrechnung

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerfrei?

VL zählen grundsätzlich zum Arbeitsentgelt

Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen und zählen zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Deshalb kann ein zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlter VL-Betrag das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto erhöhen.

Der Arbeitgeber überweist zwar den vollständigen vereinbarten Betrag in den VL-Vertrag. Die darauf entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Warum das Nettogehalt etwas sinken kann

Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise 40 Euro zusätzlich in einen VL-Vertrag, kommen grundsätzlich die vollen 40 Euro im Vertrag an. Gleichzeitig kann sich das ausgezahlte Nettogehalt wegen der darauf entfallenden Abgaben um einen kleineren Betrag verringern.

Ergänzt du die VL aus deinem eigenen Gehalt, wird der Eigenanteil ebenfalls direkt vom auszuzahlenden Gehalt abgezogen und an den Anbieter überwiesen.

Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist steuerfrei

Die staatliche Arbeitnehmersparzulage gilt weder als steuerpflichtige Einnahme noch als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Schritt für Schritt

So beantragst du vermögenswirksame Leistungen

1

Anspruch beim Arbeitgeber prüfen

Frage nach Höhe, Voraussetzungen und möglichen Vorgaben für die Anlage.

2

Anlageform auswählen

Vergleiche Kosten, Risiko, Förderung, Laufzeit und Verfügbarkeit.

3

VL-Vertrag abschließen

Der Anbieter stellt dir anschließend die benötigten Vertragsdaten bereit.

4

Unterlagen beim Arbeitgeber einreichen

Teile der Lohnbuchhaltung Vertragsnummer, Anbieter und monatlichen Betrag mit.

5

Erste Überweisung kontrollieren

Prüfe Gehaltsabrechnung und Vertragskonto, sobald die Einzahlung begonnen hat.

6

Sparzulage beantragen

Beantrage die Förderung später zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

Was benötigt die Personalabteilung?

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich. Üblicherweise benötigt der Arbeitgeber jedoch eine Bescheinigung oder Arbeitgeberausfertigung des Anbieters mit folgenden Angaben:

  • Name des Anbieters
  • Vertrags- oder Kontonummer
  • monatlicher Überweisungsbetrag
  • Beginn der Einzahlungen
  • Bankverbindung beziehungsweise Zahlungsweg des Anbieters
Nicht zuerst irgendeinen Vertrag abschließen

Kläre zunächst, welche Anlageformen dein Arbeitgeber bedienen kann und welche Vertragsunterlagen er verlangt. Dadurch vermeidest du einen Vertrag, der später nicht wie geplant über die Gehaltsabrechnung bespart werden kann.

Eigener Sparbeitrag

Kann man vermögenswirksame Leistungen selbst aufstocken?

Ja. Zahlt dein Arbeitgeber weniger als den gewünschten Sparbetrag, kannst du die Differenz grundsätzlich aus deinem eigenen Arbeitslohn ergänzen. Der gesamte Betrag wird dann durch den Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung an den Anbieter überwiesen.

Beispiel für eine Aufstockung

Dein Arbeitgeber zahlt monatlich 20 Euro. Du möchtest jedoch insgesamt 40 Euro in den Vertrag einzahlen. Deshalb vereinbarst du zusätzlich einen Eigenanteil von 20 Euro.

  • 20 Euro Arbeitgeberleistung
  • 20 Euro aus deinem eigenen Gehalt
  • 40 Euro monatliche Einzahlung in den VL-Vertrag
  • 480 Euro jährliche Einzahlung

Eine Aufstockung kann vor allem sinnvoll sein, wenn du dadurch den förderfähigen Höchstbetrag der Arbeitnehmersparzulage besser ausschöpfst. Allerdings sollte der Vertrag auch unabhängig von der Förderung zu deinen Zielen passen.

Anlagevergleich

Wo kann man vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Nicht jede gewöhnliche Geldanlage ist automatisch ein geeigneter VL-Vertrag. Der Anbieter muss die Anlage für vermögenswirksame Leistungen führen und die Zahlungen des Arbeitgebers korrekt zuordnen können.

Renditechance

VL-Fondssparplan

Bei einem VL-Fondssparplan wird das Geld in einen förderfähigen Investmentfonds investiert. Dadurch bestehen langfristig höhere Ertragschancen. Gleichzeitig können die Kurse deutlich schwanken.

  • 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage möglich
  • Förderfähig sind nur geeignete Vermögensbeteiligungen
  • Kursverluste sind möglich
  • Kosten und Fondsauswahl vergleichen
Wohneigentum

VL-Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag verbindet eine Sparphase mit der Möglichkeit eines späteren Bauspardarlehens. Er kann insbesondere sinnvoll sein, wenn du künftig eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren möchtest.

  • 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage möglich
  • Abschlussgebühr und Guthabenzins prüfen
  • Darlehensbedingungen berücksichtigen
  • Wohnungsbauprämie kann zusätzlich relevant sein
Bestehende Finanzierung

Tilgung eines Immobilienkredits

Unter bestimmten Voraussetzungen können VL unmittelbar für die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Dadurch sinkt die offene Darlehensschuld schneller.

  • 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage möglich
  • Nur bei geeigneten wohnwirtschaftlichen Vorhaben
  • Abstimmung mit Darlehensgeber und Arbeitgeber nötig
  • Keine klassische Geldanlage mit separatem Guthaben
Geringes Risiko

VL-Banksparplan

Bei einem Banksparplan werden die Beiträge verzinst angespart. Das Risiko ist meist geringer als bei einem Aktienfonds. Allerdings werden solche Verträge nur noch von wenigen Anbietern angeboten.

  • vergleichsweise gut planbar
  • normalerweise keine Arbeitnehmersparzulage
  • Zinsen können niedrig ausfallen
  • Verfügbarkeit und Vertragskosten prüfen
Unternehmensbeteiligung

Beteiligung am Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen können in bestimmten Fällen auch zum Erwerb oder zur Begründung einer Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers genutzt werden.

  • Arbeitnehmersparzulage kann möglich sein
  • starke Bindung an ein einzelnes Unternehmen
  • höheres Konzentrationsrisiko
  • besondere Absicherungsvorschriften beachten
Vergleich

Welche Anlageform passt zu dir?

Die passende Anlage hängt von deinem Ziel, deiner Risikobereitschaft, der Laufzeit und einer möglichen staatlichen Förderung ab.

  • Fondssparen für langfristige Renditechancen
  • Bausparen für geplantes Wohneigentum
  • Kredittilgung bei bestehender Finanzierung
  • Banksparen für stärkere Planbarkeit
Nicht jeder ETF ist als VL-Anlage geeignet

Ein gewöhnlicher ETF-Sparplan im privaten Depot kann nicht automatisch über vermögenswirksame Leistungen bespart werden. Dafür benötigst du einen ausdrücklich VL-fähigen Vertrag mit einem geeigneten Fonds oder einer anderen zulässigen Vermögensbeteiligung. Grundlagen zur privaten Geldanlage findest du im Ratgeber ETF für Anfänger .

Staatliche Förderung

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der Anlageform, der jährlichen Einzahlung und dem zu versteuernden Einkommen ab.

20 % Förderung für begünstigte Vermögensbeteiligungen
80 € maximale jährliche Zulage für Vermögensbeteiligungen
9 % Förderung für Bausparen und bestimmte Wohnvorhaben
123 € maximal bei zwei begünstigten Verträgen
Anlageform Fördersatz Maximal geförderte Einzahlung Maximale Zulage pro Jahr
Vermögensbeteiligungen und geeignete VL-Fonds 20 Prozent 400 Euro 80 Euro
Bausparen und bestimmte wohnwirtschaftliche Anlagen 9 Prozent 470 Euro 43 Euro nach Aufrundung
Kombination aus beiden Förderbereichen 20 und 9 Prozent 870 Euro 123 Euro

Können beide Zulagen kombiniert werden?

Ja. Die Förderung für Vermögensbeteiligungen und die Förderung für Bausparen beziehungsweise bestimmte Wohnvorhaben können nebeneinander genutzt werden.

Dafür werden jedoch zwei passende Anlageverträge benötigt. Außerdem muss der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf beide Verträge verteilen. Der insgesamt geförderte Betrag kann dadurch bis zu 870 Euro jährlich erreichen.

Die Förderung wird nicht sofort monatlich ausgezahlt

Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich festgesetzt. Ausgezahlt wird sie bei typischen geförderten Sparverträgen jedoch regelmäßig erst nach Ablauf der maßgeblichen Sperrfrist.

Fördervoraussetzung

Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nur gewährt, wenn das maßgebliche zu versteuernde Einkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreitet.

Steuerliche Situation Einkommensgrenze
Einzelveranlagung 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Zusammenveranlagung 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

Bruttogehalt und zu versteuerndes Einkommen sind nicht gleich

Für die Einkommensgrenze ist nicht einfach dein Bruttogehalt auf der Gehaltsabrechnung entscheidend. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden.

Das zu versteuernde Einkommen kann aufgrund von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträgen und weiteren Abzügen deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen.

Antrag auch bei Unsicherheit prüfen

Liegt dein Bruttogehalt über 40.000 Euro, bedeutet das daher nicht automatisch, dass du keinen Anspruch hast. Entscheidend ist der Wert im Steuerbescheid.

So wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt

Der Antrag wird grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung gestellt. Das gilt auch dann, wenn du ansonsten nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist.

Außerdem musst du gegenüber dem Anbieter in die elektronische Datenübermittlung einwilligen und deine steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Der Anbieter übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung anschließend an die Finanzverwaltung.

Orientierung

Beispielrechnungen zu vermögenswirksamen Leistungen

Die Beispiele berücksichtigen nur Einzahlungen und mögliche Arbeitnehmersparzulagen. Kosten, Zinsen, Kursentwicklungen und Steuern auf mögliche Kapitalerträge bleiben unberücksichtigt.

40 Euro in einen VL-Fonds

Der Arbeitgeber überweist monatlich 40 Euro. Dadurch werden im Jahr 480 Euro angelegt.

Gefördert werden höchstens 400 Euro. Bei 20 Prozent ergibt sich eine jährliche Zulage von 80 Euro.

480 € Einzahlung + 80 € Zulage

20 Euro Arbeitgeberbeitrag

Der Arbeitgeber zahlt monatlich 20 Euro. Der Arbeitnehmer ergänzt monatlich 13,34 Euro aus dem eigenen Gehalt.

Dadurch werden jährlich rund 400 Euro angelegt. Bei erfüllten Voraussetzungen sind bis zu 80 Euro Zulage möglich.

Rund 400 € Einzahlung + 80 € Zulage

40 Euro in einen Bausparvertrag

Bei monatlich 40 Euro werden jährlich 480 Euro eingezahlt. Förderfähig sind davon höchstens 470 Euro.

Neun Prozent von 470 Euro ergeben 42,30 Euro. Die Zulage wird auf 43 Euro aufgerundet.

480 € Einzahlung + 43 € Zulage

Beispiel mit zwei Anlageverträgen

Werden jährlich 400 Euro in eine begünstigte Vermögensbeteiligung und zusätzlich 470 Euro in einen begünstigten Bauspar- oder Wohnvertrag eingezahlt, können beide Förderungen kombiniert werden.

Vertrag Jährliche Einzahlung Mögliche Zulage
VL-Fonds oder andere begünstigte Vermögensbeteiligung 400 Euro 80 Euro
Bauspar- oder begünstigter Wohnvertrag 470 Euro 43 Euro
Gesamt 870 Euro 123 Euro
Laufzeit

Wie lange sind vermögenswirksame Leistungen gebunden?

Siebenjährige Sperrfrist bei typischen VL-Fondssparverträgen

Bei einem geförderten Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen gilt grundsätzlich eine siebenjährige Sperrfrist. Bei laufenden Einzahlungen wird regelmäßig sechs Jahre eingezahlt. Anschließend folgt die verbleibende Ruhezeit.

Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die erste vermögenswirksame Leistung beim Anbieter eingeht. Deshalb hängt das genaue Ende vom Jahr der ersten Einzahlung ab.

Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?

Nach Ablauf der maßgeblichen Bindungsfrist kannst du je nach Vertrag über das Guthaben verfügen, den Vertrag weiterführen oder das Geld in eine andere Anlage übertragen.

Ein Verkauf direkt zum Ende der Sperrfrist ist jedoch nicht automatisch die beste Lösung. Bei einer Fondsanlage können die Kurse zu diesem Zeitpunkt ungünstig stehen. Deshalb sollte die Entscheidung von deiner finanziellen Situation und dem aktuellen Vertragswert abhängen.

Vorzeitige Verfügung

Wer vor Ablauf der Sperrfrist über einen geförderten Vertrag verfügt, kann die Arbeitnehmersparzulage verlieren. Das Gesetz sieht jedoch bestimmte Ausnahmen vor.

Eine vorzeitige Verfügung kann beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich sein bei:

  • Tod oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit,
  • mindestens einjähriger und weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit,
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,
  • bestimmten beruflichen Weiterbildungen,
  • Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach Ablauf einer Mindestzeit.
Nicht ohne Prüfung vorzeitig kündigen

Die genauen Voraussetzungen hängen von der Anlageform und dem Grund der Verfügung ab. Kläre deshalb vor einer Kündigung schriftlich mit Anbieter und Finanzamt, ob die staatliche Förderung erhalten bleibt.

Veränderungen im Beruf

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit?

Arbeitgeberwechsel

Der VL-Vertrag gehört grundsätzlich dir und wird durch einen Arbeitgeberwechsel nicht automatisch beendet. Allerdings ist der neue Arbeitgeber nicht zwingend verpflichtet, dieselbe zusätzliche Arbeitgeberleistung zu zahlen.

Du solltest deshalb frühzeitig klären, ob der neue Arbeitgeber eigene VL anbietet. Anschließend reichst du die Vertragsdaten bei der neuen Lohnbuchhaltung ein.

Elternzeit oder längere unbezahlte Freistellung

Ohne laufendes Arbeitsentgelt kann der Arbeitgeber normalerweise keine eigenen Lohnbestandteile vermögenswirksam überweisen. Außerdem können freiwillige oder tarifliche Arbeitgeberleistungen während einer Freistellung ruhen.

Je nach Vertrag kannst du eigene Beiträge direkt einzahlen oder den Vertrag vorübergehend ruhen lassen. Ob diese Zahlungen als förderfähige vermögenswirksame Leistungen gelten, sollte vorher mit dem Anbieter geklärt werden.

Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit entfallen die laufenden Überweisungen des bisherigen Arbeitgebers. Der Vertrag kann je nach Bedingungen ruhen oder mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden.

Eine mindestens einjährige ununterbrochene und weiterhin bestehende Arbeitslosigkeit kann bei bestimmten geförderten Anlagen außerdem eine unschädliche vorzeitige Verfügung ermöglichen.

Unterbrechungsregeln des Vertrags beachten

Bei bestimmten Wertpapiersparverträgen kann eine vollständige Unterbrechung der Einzahlungen in einem Kalenderjahr Folgen für die Fortführung als geförderter VL-Vertrag haben. Deshalb solltest du längere Zahlungspausen mit dem Anbieter abstimmen.

Abwägung

Vorteile und Nachteile vermögenswirksamer Leistungen

Vorteile

  • Zusätzliche Arbeitgeberleistung kann Vermögen aufbauen.
  • Die Einzahlung erfolgt automatisch über die Gehaltsabrechnung.
  • Arbeitnehmersparzulage von bis zu 123 Euro jährlich möglich.
  • Eigene Beiträge können die Arbeitgeberleistung ergänzen.
  • Mehrere Anlageformen stehen zur Auswahl.
  • Auch kleine monatliche Beträge werden regelmäßig angelegt.
  • VL können bei einer Baufinanzierung die Tilgung unterstützen.

Nachteile

  • Arbeitgeberleistungen sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
  • Nicht jeder Arbeitgeber zahlt zusätzliches Geld.
  • Geförderte Verträge sind häufig mehrere Jahre gebunden.
  • Bei Fondsanlagen sind Kursverluste möglich.
  • Vertragskosten können einen Teil der Förderung aufzehren.
  • Nicht jede VL-Anlage erhält die Arbeitnehmersparzulage.
  • Vorzeitige Verfügungen können die Förderung gefährden.
Entscheidungshilfe

Wann lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

Zahlt der Arbeitgeber zusätzliches Geld, solltest du den Anspruch in der Regel nicht ungenutzt lassen. Selbst nach Steuern und Sozialabgaben kommt ein erheblicher Teil der Arbeitgeberleistung in deinem Vertrag an.

Dennoch ist nicht jeder angebotene Vertrag automatisch sinnvoll. Hohe Abschlusskosten, laufende Gebühren, niedrige Zinsen oder eine ungeeignete Anlage können den Vorteil reduzieren.

VL sind besonders interessant, wenn:

  • dein Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag zahlt,
  • du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast,
  • die Vertragskosten niedrig und transparent sind,
  • die Anlageform zu deinem persönlichen Ziel passt,
  • du das Geld während der Bindungsfrist nicht benötigst,
  • du bereits eine Immobilie finanzierst und VL zur Tilgung einsetzen kannst.

Genauer vergleichen solltest du, wenn:

  • du alle Beiträge vollständig selbst finanzierst,
  • keine Arbeitnehmersparzulage möglich ist,
  • der Vertrag hohe Abschluss- oder Verwaltungskosten verlangt,
  • du kurzfristig auf das Geld angewiesen sein könntest,
  • du einen teuren Bausparvertrag ohne konkretes Immobilienziel abschließen sollst,
  • eine flexible private Geldanlage besser zu dir passt.

Prüfliste vor dem Vertragsabschluss

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
Muss ich einen eigenen Beitrag ergänzen?
Ist der Vertrag für die Arbeitnehmersparzulage geeignet?
Wie hoch sind Abschluss- und Verwaltungskosten?
Welche Risiken bestehen?
Wie lange ist das Geld gebunden?
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Kann der Vertrag später ohne Nachteile weitergeführt werden?
VL als Teil des persönlichen Sparplans

Vermögenswirksame Leistungen ersetzen keinen Notgroschen. Bevor du langfristig gebundenes Geld aufstockst, solltest du kurzfristig verfügbare Rücklagen aufbauen. Weitere Grundlagen findest du in unserem Ratgeber Wie viel Geld sollte man sparen? .

Häufige Fragen

FAQ zu vermögenswirksamen Leistungen

Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Fragen zu Anspruch, Förderung, Anlage und Auszahlung zusammen.

Anspruch und Arbeitgeber

Muss jeder Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Nein. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Zusage ergeben.

Kann ich VL nutzen, wenn der Arbeitgeber nichts dazugibt?

Ja. Du kannst grundsätzlich schriftlich verlangen, dass Teile deines eigenen Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden. Dadurch kannst du bei erfüllten Voraussetzungen auch die Arbeitnehmersparzulage nutzen.

Wo sehe ich, ob mein Arbeitgeber VL zahlt?

Prüfe Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Gehaltsabrechnung. Außerdem kannst du direkt bei der Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung nachfragen.

Arbeitnehmersparzulage

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

Für begünstigte Vermögensbeteiligungen beträgt sie 20 Prozent auf höchstens 400 Euro jährlich. Dadurch sind maximal 80 Euro möglich. Für Bausparen und bestimmte wohnwirtschaftliche Anlagen beträgt sie 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, aufgerundet maximal 43 Euro.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Das zu versteuernde Einkommen darf bei Einzelveranlagung 40.000 Euro und bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro nicht übersteigen. Das Bruttogehalt ist nicht mit dem zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Zulage wird grundsätzlich mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Zusätzlich musst du beim Anbieter in die elektronische Datenübermittlung einwilligen und deine steuerliche Identifikationsnummer mitteilen.

Kann ich beide Förderungen gleichzeitig erhalten?

Ja. Mit zwei geeigneten Anlageverträgen können die Förderung für Vermögensbeteiligungen und die Förderung für Bausparen beziehungsweise Wohnungsbau kombiniert werden. Dadurch sind bis zu 123 Euro Zulage pro Jahr möglich.

Anlage und Auszahlung

Kann ich vermögenswirksame Leistungen in einen ETF investieren?

Nur über einen ausdrücklich VL-fähigen Vertrag mit einer geeigneten Anlage. Ein gewöhnlicher privater ETF-Sparplan kann nicht automatisch durch den Arbeitgeber mit VL bespart werden.

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

Bei typischen geförderten Wertpapiersparverträgen gilt eine siebenjährige Sperrfrist. Dabei wird regelmäßig sechs Jahre eingezahlt. Für andere Anlageformen können abweichende Vertrags- und Förderbedingungen gelten.

Kann ich den VL-Vertrag vorzeitig kündigen?

Eine Kündigung kann möglich sein. Allerdings kann eine vorzeitige Verfügung zum Verlust der Arbeitnehmersparzulage führen. Bestimmte gesetzliche Ausnahmen können die Förderung erhalten.

Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?

Nach Ablauf der maßgeblichen Bindungsfrist kannst du je nach Vertrag über das Guthaben verfügen, weiter sparen oder die Anlage behalten. Bei Fonds solltest du zusätzlich die aktuelle Kursentwicklung berücksichtigen.

Arbeitgeberwechsel und Steuern

Was passiert mit den VL bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Du musst dem neuen Arbeitgeber jedoch die Vertragsdaten mitteilen. Außerdem solltest du prüfen, ob und in welcher Höhe der neue Arbeitgeber eigene VL zahlt.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerfrei?

Nein. Vermögenswirksame Leistungen zählen grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einnahmen und zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage selbst ist dagegen steuerfrei.

Fazit

Arbeitgeberleistung nutzen und Vertrag trotzdem vergleichen

Vermögenswirksame Leistungen können eine einfache Möglichkeit sein, über den Arbeitgeber regelmäßig Vermögen aufzubauen. Zahlt dein Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag, solltest du deinen Anspruch deshalb nicht ungenutzt lassen.

Zusätzlich kann die Arbeitnehmersparzulage die Einzahlungen erhöhen. Entscheidend sind jedoch die Einkommensgrenze, eine förderfähige Anlageform und die Einhaltung der jeweiligen Vertragsbedingungen.

Vor dem Abschluss solltest du Kosten, Risiken, Laufzeit und Anlageziel vergleichen. Schließlich lohnt sich ein VL-Vertrag nicht allein wegen einer staatlichen Zulage, sondern nur, wenn auch die Anlage selbst zu deiner finanziellen Planung passt.

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Vermögenswirksame Leistungen und Anlageformen

Arbeitnehmersparzulage und Sperrfrist

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge, Fördervoraussetzungen und Vertragsbedingungen können im Einzelfall abweichen.
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