Freistellungsauftrag 2026: Höhe, Aufteilung und Antrag einfach erklärt
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zu deinem verfügbaren Sparer-Pauschbetrag ohne automatischen Steuerabzug auszuzahlen. Hier erfährst du, welche Höhe 2026 gilt, wie du den Betrag auf mehrere Banken verteilst und was bei Änderungen oder einem vergessenen Auftrag zu tun ist.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 weiterhin 1.000 Euro pro Person. Zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam 2.000 Euro nutzen. Mehrere Teilaufträge sind erlaubt, ihre Summe darf den persönlichen Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten.
Was bringt ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass eine Bank oder ein deutscher Broker den Sparer-Pauschbetrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigt. Ohne ausreichenden Auftrag behält das Institut auf steuerpflichtige Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne grundsätzlich Kapitalertragsteuer ein – auch wenn dein persönlicher Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Die wichtigste Regel: Du kannst mehrere Freistellungsaufträge erteilen. Ihre Summe darf jedoch höchstens 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern betragen.
Der Auftrag ist keine zusätzliche Steuervergünstigung. Er sorgt lediglich dafür, dass der gesetzliche Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Bank genutzt wird und du nicht erst über die Steuererklärung eine Erstattung beantragen musst.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Banken und andere zum Steuerabzug verpflichtete Stellen führen auf steuerpflichtige Kapitalerträge normalerweise automatisch Steuern ab. Mit dem Freistellungsauftrag teilst du dem Institut mit, welchen Teil deines Sparer-Pauschbetrags es berücksichtigen soll. Bis zur eingetragenen und noch verfügbaren Höhe wird dann kein Steuerabzug vorgenommen.
Erträge entstehen
Beispielsweise durch Tagesgeldzinsen, Festgeldzinsen, Dividenden oder realisierte Wertpapiergewinne.
Bank prüft den Auftrag
Das Institut verrechnet die steuerlich maßgeblichen Erträge mit dem dort hinterlegten Betrag.
Steuerabzug entfällt
Erst oberhalb des verfügbaren Freistellungsbetrags wird grundsätzlich Steuer einbehalten.
Nicht verwechseln: Der Sparer-Pauschbetrag ist die gesetzliche Steuerregel. Der Freistellungsauftrag ist die Mitteilung an deine Bank, diesen Betrag bereits beim laufenden Steuerabzug zu nutzen.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?
| Persönliche Situation | Sparer-Pauschbetrag 2026 | Maximale Summe aller Aufträge |
|---|---|---|
| Alleinstehend oder einzeln veranlagt | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
| Zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner | 2.000 Euro gemeinsam | 2.000 Euro gemeinsam |
| Kind mit eigenen Kapitalerträgen | 1.000 Euro für das Kind | 1.000 Euro auf Konten und Depots des Kindes |
Die Beträge gelten pro Kalenderjahr. Der Pauschbetrag wird nicht vom Kontoguthaben oder Depotwert abgezogen, sondern von den steuerlich relevanten Kapitalerträgen. Tatsächliche Werbungskosten wie Depot- oder Beratungsgebühren können bei privaten Kapitalerträgen grundsätzlich nicht zusätzlich statt des Pauschbetrags abgezogen werden.
Für welche Kapitalerträge gilt der Freistellungsauftrag?
Typischerweise erfasst
- Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und verzinsten Konten,
- Dividenden aus Aktien,
- Ausschüttungen von Fonds und ETFs,
- steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapierverkäufen,
- gegebenenfalls die Vorabpauschale bei Investmentfonds.
Nicht der Anlagebetrag
Du trägst nicht dein Guthaben oder den Depotwert ein. Maßgeblich sind die erwarteten steuerpflichtigen Erträge. Bei Fonds können Teilfreistellungen, Verlustverrechnung und bereits verrechnete Beträge die tatsächliche Bemessungsgrundlage verändern.
Wie Zinsen bei unterschiedlichen Anlageformen entstehen, erklären unsere Ratgeber zum Tagesgeldkonto und zum Festgeld. Grundlagen zu Fonds, Ausschüttungen und Wertschwankungen findest du im ETF-Ratgeber für Anfänger.
Wie kann man einen Freistellungsauftrag beantragen?
Den Auftrag stellst du direkt bei der jeweiligen Bank, Sparkasse oder dem Broker. Viele Institute bieten die Einrichtung im Onlinebanking oder in ihrer App an. Alternativ gibt es häufig ein Formular.
Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag müssen auch die steuerlichen Identifikationsnummern beider Partner angegeben werden. Welche zusätzlichen Angaben oder Bestätigungen nötig sind, richtet sich nach dem Institut.
Wie verteilt man den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
Schätze zunächst, wie hoch die steuerpflichtigen Kapitalerträge bei jedem Institut voraussichtlich ausfallen. Weise anschließend jeder Bank einen passenden Teilbetrag zu. Die Aufteilung muss nicht gleichmäßig sein. Sinnvoll ist eine Verteilung, die sich an den erwarteten Erträgen orientiert.
| Institut | Erwartete steuerpflichtige Erträge | Möglicher Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| Tagesgeldbank | 420 Euro Zinsen | 420 Euro |
| Festgeldbank | 330 Euro Zinsen | 330 Euro |
| Wertpapierdepot | 250 Euro Dividenden und Gewinne | 250 Euro |
| Gesamt | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
Plane nicht allein nach den Erträgen des Vorjahres. Neue Konten, auslaufende Festgelder, veränderte Zinssätze, Dividenden und geplante Wertpapierverkäufe können die Verteilung verändern. Ein kleiner Planungspuffer bei dem Institut mit den schwankungsanfälligsten Erträgen kann sinnvoll sein.
Freistellungsauftrag aufteilen: einfacher Planer
Trage die erwarteten steuerpflichtigen Kapitalerträge je Institut ein. Der Rechner verteilt deinen verfügbaren Sparer-Pauschbetrag proportional. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt nicht die Steuerberechnung deiner Bank.
| Institut | Erwartete Erträge | Orientierende Aufteilung |
|---|
Was gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner?
Bei Zusammenveranlagung beträgt der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag 2.000 Euro. Dieser Betrag kann passend zu den erwarteten Erträgen auf gemeinsame und einzelne Konten oder Depots verteilt werden. Für einen gemeinsamen Freistellungsauftrag werden die steuerlichen Identifikationsnummern beider Partner benötigt.
Zusammenveranlagung
Gemeinsam stehen 2.000 Euro zur Verfügung. Die Summe aller Einzel- und Gemeinschaftsaufträge darf diese Grenze nicht überschreiten.
Einzelveranlagung
Jede Person nutzt ihren eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und erteilt ihre Aufträge entsprechend separat.
Manche Institute verbinden einen gemeinsamen Auftrag zusätzlich mit einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung. Prüfe deshalb das Formular und die Erläuterungen deiner Bank sorgfältig.
Kann man einen Freistellungsauftrag ändern oder rückwirkend stellen?
Einen bestehenden Auftrag kannst du beim jeweiligen Institut ändern oder widerrufen. Viele unbefristete Aufträge gelten weiter, bis du sie änderst. Eine Befristung endet üblicherweise zum Ende des angegebenen Kalenderjahres.
Erhöhen
Möglich, solange die Summe deiner Aufträge den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.
Herabsetzen
Im laufenden Jahr normalerweise nicht unter den Betrag, den das Institut bereits steuerfrei berücksichtigt hat.
Rückwirkend
Eine Korrektur für das laufende Jahr kann je nach Bank möglich sein. Dafür gelten institutseigene Bearbeitungsfristen.
Warte nicht bis zum 31. Dezember. Banken können deutlich frühere Annahme- und Bearbeitungsfristen festlegen. Prüfe die konkrete Frist direkt in deinem Onlinebanking oder beim Institut. Nach Ablauf des Steuerjahres ist eine Erstattung regelmäßig über die Einkommensteuererklärung zu prüfen.
Was passiert ohne oder mit zu niedrigem Freistellungsauftrag?
Ohne ausreichenden Auftrag führt eine deutsche Bank auf steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich Kapitalertragsteuer ab. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer entspricht die Belastung grundsätzlich 26,375 Prozent des steuerpflichtigen Betrags.
Vereinfachtes Beispiel
Eine alleinstehende Person erzielt 1.300 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge und hat einen Auftrag über 1.000 Euro hinterlegt. Auf die verbleibenden 300 Euro fallen grundsätzlich 75 Euro Kapitalertragsteuer sowie 4,13 Euro Solidaritätszuschlag an. Eine mögliche Kirchensteuer ist in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Wurde dein Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig berücksichtigt, kannst du eine Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüfen. Dafür benötigst du regelmäßig die Steuerbescheinigungen der Institute und die Anlage KAP. Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Hilfe findest du in unserem Ratgeber Steuererklärung selber machen.
Zu hohe Aufträge korrigieren: Hast du insgesamt mehr als 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro verteilt, passe die Aufträge schnellstmöglich an. Wurde dadurch tatsächlich ein zu hoher Betrag ohne Steuerabzug ausgezahlt, sollte die korrekte Erklärung der Kapitalerträge steuerlich geprüft werden.
Wann ist eine NV-Bescheinigung sinnvoll?
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, kann interessant sein, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht, die Kapitalerträge aber über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Das kann beispielsweise bei bestimmten Rentnern, Studierenden oder Kindern mit insgesamt niedrigen Einkünften vorkommen.
- Die Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt.
- Sie gilt höchstens drei Jahre und endet am Schluss eines Kalenderjahres.
- Jedes betroffene Kreditinstitut benötigt die Bescheinigung.
- Fallen die Voraussetzungen weg, muss das Finanzamt informiert und die Bescheinigung zurückgegeben werden.
Ob eine NV-Bescheinigung tatsächlich erteilt wird, entscheidet das Finanzamt anhand der voraussichtlichen gesamten Einkünfte. Der Sparer-Pauschbetrag allein reicht für diese Prüfung nicht aus.
Sieben häufige Fehler beim Freistellungsauftrag
1. Gesamtsumme überschreiten
Alle Aufträge zusammen dürfen den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.
2. Alte Konten vergessen
Auch bei kaum genutzten oder gekündigten Konten kann noch ein Auftrag hinterlegt sein.
3. Guthaben statt Erträge eintragen
Entscheidend sind die erwarteten steuerpflichtigen Erträge, nicht dein angelegtes Kapital.
4. Alles nur einer Bank geben
Entstehen anderswo Erträge, kann dort unnötig Steuer einbehalten werden.
5. Steuer-ID fehlt
Ohne die erforderliche Identifikationsnummer ist der Auftrag nicht wirksam.
6. Verluste nicht berücksichtigen
Verlusttöpfe können die tatsächlich steuerpflichtigen Erträge bei einem Institut verringern.
7. Änderung zu spät beauftragen
Bearbeitungsfristen der Bank können bereits vor dem Jahresende enden.
Jährlich kontrollieren
Ein kurzer Check nach Kontoeröffnungen, Festgeldfälligkeiten oder Depotwechseln verhindert viele Fehler.
Checkliste für deinen Freistellungsauftrag 2026
- Alle Banken, Broker und Bausparkassen auflisten.
- Bestehende Aufträge und bereits verbrauchte Beträge prüfen.
- Voraussichtliche steuerpflichtige Erträge je Institut schätzen.
- Verlusttöpfe und erwartete Wertpapierverkäufe berücksichtigen.
- Maximal 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro verteilen.
- Steuer-IDs und persönliche Angaben kontrollieren.
- Bankeigene Änderungsfristen notieren.
- Nach Jahresende Steuerbescheinigungen prüfen.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person. Zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam 2.000 Euro nutzen.
Kann ich mehrere Freistellungsaufträge erteilen?
Ja. Du kannst den verfügbaren Betrag auf mehrere Banken, Sparkassen oder Broker verteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreiten.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Auftrag stellen?
Ein unbefristeter Auftrag läuft bei vielen Instituten weiter, bis er geändert oder widerrufen wird. Prüfe trotzdem jährlich, ob Höhe und Verteilung noch zu deinen Konten und Erträgen passen.
Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend einrichten?
Für das laufende Kalenderjahr ist eine rückwirkende Berücksichtigung je nach Institut und Bearbeitungsfrist möglich. Nach Ablauf des Jahres kann eine Erstattung regelmäßig nur noch über die Steuererklärung geprüft werden.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?
Dann behält eine zum deutschen Steuerabzug verpflichtete Bank grundsätzlich ab dem ersten steuerpflichtigen Euro Kapitalertragsteuer und Zuschläge ein. Ein nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag kann gegebenenfalls über die Steuererklärung berücksichtigt werden.
Was passiert bei einem zu hohen Freistellungsauftrag?
Überschreitet die Summe deiner Aufträge den zulässigen Höchstbetrag, solltest du sie umgehend korrigieren. Wurden dadurch zu viele Erträge ohne Steuerabzug ausgezahlt, ist eine korrekte steuerliche Erklärung erforderlich.
Hat ein Kind einen eigenen Sparer-Pauschbetrag?
Ja. Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person und besitzt einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Konten, Depots und Vermögen müssen dem Kind tatsächlich gehören.
Kann ein Freistellungsauftrag bei einem ausländischen Broker genutzt werden?
Nur wenn der Anbieter den deutschen Kapitalertragsteuerabzug durchführt und einen entsprechenden Auftrag anbietet. Andernfalls müssen die Erträge regelmäßig über die deutsche Steuererklärung erklärt werden.
Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung statt eines Freistellungsauftrags?
Sie kann sinnvoll sein, wenn wegen niedriger Gesamteinkünfte voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt, die Kapitalerträge aber über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Über den Antrag entscheidet das Finanzamt.
Passende Ratgeber auf GeldFinanzen24
Einmal richtig verteilen, regelmäßig kontrollieren
Mit einem passend verteilten Freistellungsauftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag bereits bei der Bank und vermeidest unnötige Steuerabzüge. Entscheidend sind nicht möglichst viele Aufträge, sondern eine realistische Schätzung deiner steuerpflichtigen Erträge und eine Gesamtsumme innerhalb der gesetzlichen Grenze.
Prüfe die Verteilung mindestens einmal im Jahr sowie nach einer Kontoeröffnung, einem Depotwechsel oder einer größeren Umschichtung. Wurde dennoch Steuer einbehalten, ist das Geld nicht automatisch verloren: Eine Berücksichtigung über die Einkommensteuererklärung kann möglich sein.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei hohen Kapitalerträgen, ausländischen Depots oder unklaren Verlustverrechnungen kann fachlicher Rat sinnvoll sein.
Quellen und Stand
Redaktioneller Stand: September 2026. Maßgeblich bleiben die aktuelle Gesetzeslage und die Bedingungen des jeweiligen Instituts.